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Allgemeine Geschäfts­bedingungen

McMakler office

§ 1 Geltungsbereich

a) Die vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden „AGB“) richten sich unter anderem an Vermieter, Verkäufer, Hausverwaltungen und Immobilienfonds (im Folgenden „Kunden“) sowie Mieter und Käufer (im Folgenden „Interessenten“) von Immobilien sämtlicher Art, eingeschlossen Gewerbe- und Wohnimmobilien (im Folgenden „Immobilien“). Die McMakler GmbH (im Folgenden „McMakler“)

Franz-Klein-Gasse 5/9

1190 Wien

Geschäftsführer: Bernd Dürnberger

FN 473684w,

HG Wien

agiert als Immobilienvermittler zwischen Kunden und Interessenten.

b) Die vorliegenden AGB bilden die Grundlage und gelten für alle Verträge, Vereinbarungen und sonstige rechtsgeschäftliche Erklärungen zwischen McMakler und den Kunden sowie Interessenten. McMakler schließt Vertragsverhältnisse grundsätzlich nur auf der Grundlage und unter der Zugrundelegung der gegenständlichen AGB ab und weist sämtliche Vertragspartner jeweils bereits vor- und auch bei Vertragsabschluss auf die Geltung dieser AGB hin. Der Kunde bzw. Interessent bestätigt durch den Vertragsabschluss bzw. die Beauftragung, dass er die vorliegenden AGB gelesen, verstanden und angenommen hat. Durch den Abschluss eines Vertrags bzw. die Beauftragung erkennt der Kunde bzw. der Interessent diese AGB als Vertragsbestandteil an und werden diese AGB somit rechtsverbindlich.

c) Etwaige von den jeweiligen Kunden oder Interessenten allfällig übermittelte AGB werden nicht akzeptiert, werden ausdrücklich zurückgewiesen, haben keine Geltung, werden im Falle von Abweichungen von den vorliegenden AGB jedenfalls verdrängt und sind aufgrund mangelnder Annahme durch McMakler unwirksam. Ihnen gilt seitens McMakler als widersprochen, auch wenn dies im Einzelfall nicht explizit zum Ausdruck gebracht wird. Darüber hinaus gelten diese AGB auch für sämtliche nach Vertragsabschluss getroffene zusätzliche Vereinbarungen, Nachträge, Ergänzungen bzw. Änderungen. Maßgeblich ist hierbei die jeweils zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültige Fassung der AGB.

d) Abänderungen der vorliegenden AGB oder Nebenabreden zu den vorliegenden AGB bedürfen zu ihrer Gültigkeit der ausdrücklichen und schriftlichen Bestätigung durch McMakler. Falls im Einzelfall ausdrücklich und schriftlich Abweichungen von bzw. Nebenabreden zu diesen AGB vereinbart werden, so gelten diese Abweichungen jeweils nur für jenen einzelnen Geschäftsfall, für den diese ausdrückliche schriftliche Vereinbarung getroffen wurde. Für alle weiteren Geschäftsfälle mit dem jeweiligen Kunden oder Interessenten gelten die vorliegenden AGB in weiterer Folge wiederum vollinhaltlich.

e) McMakler behält sich vor, die vorliegenden AGB in Zukunft zu ändern. Änderungen werden dem Kunden bzw. Interessenten mit dem Hinweis, dass McMakler nur unter den neuen AGB tätig werden wird, zur Kenntnis gebracht und von diesem konkludent und auch ausdrücklich durch einen weiteren Vertragsabschluss bzw. eine weitere Beauftragung angenommen. Die geänderten AGB gelten somit ab dem ersten weiteren Vertragsschluss bzw. der ersten weiteren Beauftragung seitens des Kunden bzw. Interessenten, nachdem dieser von McMakler über die Änderung der AGB informiert wurde.

f) Die von McMakler angebotenen Dienstleistungen sind nur in ausgewählten Regionen beziehungsweise Städten verfügbar. 

§ 2 Gegenstand der vertraglichen Beziehung zu Kunden und Interessenten

a) Der Kunde geht in Übereinstimmung mit den vorliegenden AGB eine vertragliche Beziehung bezüglich der Vermarktung einer Immobilie mit McMakler ein. Gegenstand der vertraglichen Beziehung sind neben einem kostenlosten Preisgutachten, inklusive einer Wohnraumanalyse, Dienstleistungen entlang des Vermittlungsprozesses von der Exposé-Erstellung über das Einstellen der Immobilie in alle gängigen Immobilienportale, die Interessentenkommunikation, die Mieter- bzw. Käuferselektion bis hin zur endgültigen Übergabe der Immobilie.

b) Kunden und McMakler ist es vorbehalten, im Fall einer vertraglichen Beziehung bezüglich der Vermarktung mehrerer Immobilien individuelle Vereinbarungen einzugehen.

c) Der Interessent geht in Übereinstimmung mit den vorliegenden AGB mit einer Bewerbung für eine Immobilie über das Online-Vermarktungstool von McMakler oder jegliche sonstige Anfrage bezüglich einer von McMakler vermarkteten Liegenschaft eine vertragliche Beziehung mit McMakler ein.

§ 3 Dienstleistungsspektrum von McMakler

a) McMakler verfügt bei der Erstellung seiner Dienstleistungen, insbesondere bei der Exposé-Erstellung, über Gestaltungsfreiheit. McMakler garantiert jedoch, dass sämtliche gebräuchlichen Angaben, die der entsprechenden Verkaufs- oder Vermietungsabsicht unterliegen, in einem Exposé enthalten sind.

b) Dem Exposé vorgelagert hat der Kunde die Möglichkeit, McMakler mit einem kostenfreien Gutachten zu beauftragen. Bestandteil dieses Gutachtens ist unter anderem eine Wohnraumanalyse sowie eine Wertermittlung der Immobilie im Verkaufsfall oder eine erste Mietpreisempfehlung im Vermietungsfall.

§ 4 Kosten- und Vergütungsstruktur

a) Die Erstellung des Exposés wird auf der Grundlage dieser Vertragsbedingungen erst bei Vermittlungserfolg als Teil der Gesamtdienstleistung im Rahmen der Verkäuferprovision kostenpflichtig. Vermittlungserfolg tritt dann ein, wenn ein unbedingtes Kaufanbot eines Interessenten vom Kunden – ebenfalls unbedingt – angenommen wird. Soweit keine anderweitigen Vereinbarungen bzw. Absprachen zwischen dem Kunden und McMakler bestehen, beträgt die vom Kuunden in diesem Fall zu bezahlende Verkäuferprovision 3 % des im Zuge der vermittelten Immobilientransaktion vereinbarten Kaufpreises zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.

b) Die durch Beschaffung der für die Erstellung des Exposés notwendigen Informationen oder durch sonstige notwendige Mitwirkungsverhandlungen entstehenden Kosten sind vom Kunden selbst zu tragen. 

c) Vermittlungsaufträge von gewerblichen Auftraggebern und für mehrere Wohneinheiten bedürfen einer individuellen, schriftlichen Vereinbarung. Die Provision bei Vermietungsaufträgen gilt pro Wohneinheit und nur für Privatpersonen. Die erfolgsbasierte Provision bei Verkaufsaufträgen folgt individuellen Vereinbarungen zwischen Verkäufer und McMakler bzw. Käufer und McMakler.

d) Die Übermittlung der Informationen über eine von McMakler vermarktete Liegenschaft an einen Interessenten, etwaige Besichtigungstermine, allfällige Zusatzleistungen sowie die Vermittlung zwischen Kunden und Interessenten wird erst bei Vermittlungserfolg als Teil der Gesamtdienstleistung im Rahmen der Käuferprovision kostenpflichtig. Vermittlungserfolg tritt dann ein, wenn ein unbedingtes Kaufanbot des Interessenten vom entsprechenden Kunden – ebenfalls unbedingt – angenommen wird. Soweit keine anderweitigen Vereinbarungen bzw. Absprachen zwischen dem Interessenten und McMakler bestehen, beträgt die vom Interessenten in diesem Fall zu bezahlende Käuferprovision 3 % des im Zuge der vermittelten Immobilientransaktion vereinbarten Kaufpreises zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.  

§ 5 Exposé-Verwendung durch McMakler

a) Die Exposé-Erstellung erfolgt im Rahmen des McMakler-Service.

b) Sollte die Zusammenarbeit mit McMakler durch den Kunden ordnungs- und vertragsgemäß beendet werden und die Dienstleistung von McMakler zur Vermietung oder zum Verkauf der Immobilie somit nicht mehr genutzt werden, so wird McMakler das Exposé sowie alle weiteren Daten, Informationen und Materialien, die McMakler für die Erstellung des Exposés vom Kunden erhalten oder selbst erstellt hat, vernichten oder löschen. Davon ausgenommen sind Daten, Informationen oder Materialien, die McMakler zur Durchsetzung eigener Ansprüche benötigt.

§ 6 Besichtigung der Immobilie

a) Zur Aufnahme wird McMakler mit dem Kunden Termine für die Besichtigung der Immobilie abstimmen (im Folgenden „Besichtigungstermin“).

b) Der Kunde muss sicherstellen, dass Termine eingehalten werden und dass McMakler am Besichtigungstermin Zutritt zur Immobilie gewährt wird, und die für die Erstellung des Exposés erforderlichen Fotos und Vermessungen der Immobilie durchgeführt werden können.

§ 7 Haftung für Angaben in dem Exposé

a) McMakler erstellt Preisgutachten und Exposés mit größtmöglicher Sorgfalt und Gewissenhaftigkeit. Dennoch können sich – aus welchem Grund immer – Unrichtigkeiten einschleichen. Der Kunde ist verpflichtet, das Exposé sorgfältig zu lesen und McMakler auf mögliche Missverständnisse oder Unrichtigkeiten hinzuweisen. McMakler leistet keine Gewähr und übernimmt keine Haftung für Vollständigkeit und Richtigkeit der im Exposé zur Verfügung gestellten Informationen.

b) Darüber hinaus geben die Fotos einen zum Tag der Fotoaufnahme vorherrschenden Zustand wieder, der dem Zustand zum Zeitpunkt von Besichtigungen und Wohnungsübergabe nicht zwangsläufig entsprechen muss. Für Übereinstimmung zwischen dem in Fotos dargestellten Zustand der Immobilie und im Laufe des Vermarktungsprozesses entstehenden Zuständen übernimmt McMakler keine Gewähr. Der Kunde ist für die Richtigkeit der Angaben im Exposé verantwortlich.

§ 8 Nutzungsrechte für McMakler

a) McMakler stellt das Exposé in ausgewählten Portalen zur Verfügung. Weder der Kunde noch der Interessent haben Rechte zur Vervielfältigung, Weitergabe oder sonstigen Verbreitung oder jeglichen sonstigen, über die Nutzung im Sinne des Vertragsverhältnisses mit McMakler hinausgehenden, Nutzung der im Exposé dargestellten Inhalte. Unter die dargestellten Inhalte fallen die Fotos, der Grundriss sowie die im Aufnahmeprozess festgehaltenen und im Exposé präsentierten textuellen Inhalte. Die (insb. Nutzungs-, Verwertungs- und Urheber-)Rechte am Inhalt des Exposés bleiben ausschließlich bei McMakler.

b) Die eng gefassten Grenzen der urheberrechtlichen Schranken definieren den Bereich zur möglichen Vervielfältigung und Bereitstellung der Inhalte des Exposés durch den Kunden. McMakler behält sich als Urheber alle Rechte zur Nutzung von Inhalten, die von McMakler erstellte wurden. Darunter fallen die aufgenommenen Informationen, der Grundriss und die von McMakler aufgenommenen Fotos. Exkludiert sind Materialien, die McMakler zur Darstellung der Immobilie vom Kunden zur Verfügung gestellt bekommen hat. Ohne ausdrückliche schriftliche Zustimmung von McMakler ist die Weitergabe, Vervielfältigung oder sonstige Nutzung von Inhalten, die von McMakler erstellt wurden, verboten.

§ 9 Gewährleistung und Abschluss der vertraglichen Beziehung

a) McMakler übernimmt keine Gewähr für den Abschluss eines Miet- oder Kaufvertrages.

b) McMakler gewährt die gesetzlichen Gewährleistungsrechte.

c) Im Moment des Vermittlungserfolgs (z.B. gegengezeichnetes Kaufanbot ohne Bedingungen, Miet- oder Kaufvertrag zwischen Kunde und Interessent) fällt die erfolgsbasierte Provision entsprechend den jeweiligen Vertragskonditionen bzw. entsprechend § 4 der vorliegenden AGB an.

§ 10 Garantien des Kunden

a) Zu Beginn und während der gesamten Geschäftsbeziehung sowie der damit verbundenen Vermarktung der Immobilie garantiert der Kunde, dass er abhängig vom jeweiligen Vermarktungsauftrag das Recht besitzt, als Verkäufer oder Vermieter die Geschäftsbeziehung einzugehen und somit aufzutreten. Der Kunde garantiert darüber hinaus, McMakler sämtliche für den gesamthaften Vermarktungsprozess notwendigen Daten und Dokumente zur Verfügung zu stellen und in abgestimmtem Maße zu Zwecken der Vermarktung zu übermitteln.

b) McMakler erhält vom Kunden das Recht, Materialien, die McMakler vom Kunden zur Vermarktung der Immobilie und zur Erstellung des Exposés erhält zu nutzen. Dabei erhält McMakler einen Exklusivauftrag für zwei Monate. McMakler erhält vom Kunden die Zusicherung, dass bezüglich der vom Kunden zur Nutzung bereitgestellten Informationen, Daten und Materialien keine Forderungen durch Drittparteien bestehen, welche den Kunden in der selbstständigen oder weitergegebenen Nutzung einschränken. McMakler wird durch den Kunden von sämtlichen Verpflichtungen gegenüber Drittparteien bzw. Ansprüchen von Drittparteien entbunden, welche aus einer Verletzung der beschriebenen Rechte von Drittparteien entstehen du entstanden sind.

§ 11 Vertrauliche Daten- und Informationsbehandlung

a) Im Zuge der vertraglichen Beziehung zwischen Kunden, Interessenten und McMakler verpflichten sich alle drei Vertragspartner grundsätzlich zu einer vertraulichen Behandlung sämtlichen Daten- und Informationsmaterials sowie zu einem Verbot der Weitergabe an Dritte.

§ 12 Haftung von McMakler

a) Gegenüber dem Kunden haftet McMakler im vorliegenden vertraglichen Rahmen nur bei grober Fahrlässigkeit und Vorsatz sowie auch bei schuldhaften Verletzungen einer wesentlichen Vertragspflicht, bei Verzug und einer von McMakler verschuldeten Unmöglichkeit. Der Begriff der wesentlichen Vertragspflicht beschreibt abstrakt jene Pflicht, deren Erfüllung eine ordentliche Durchführung des Vertrages überhaupt erst möglich macht und auf deren Einhaltung von der jeweils anderen Partei stets vertraut werden darf. 

b) Im Falle einer zwingenden gesetzlichen Haftung, insbesondere bei Übernahme einer Garantie, nach dem Produkthaftungsgesetz und bei schuldhaften Verletzungen des Lebens, des Körpers und der Gesundheit erlischt die Geltung der oben genannten Haftungsbeschränkungen.

§ 13 Schlussbestimmungen

a) Mündliche Nebenabreden zu diesen AGB existieren nicht. Änderungen und Ergänzungen der AGB bedürfen der Schriftform. Das gilt auch für das Abgehen von dem Schriftformgebot.

b) Die Nichtigkeit oder Unwirksamkeit einer Vertragsbestimmung berührt die Gültigkeit der restlichen Bestimmungen nicht. Nichtige oder unwirksame Vertragsbestimmungen sind durch zulässige und wirksame Vertragsbestimmungen zu ersetzen, die dem Zweck und wirtschaftlichen Gehalt der unwirksamen Vertragsbestimmungen am nächsten kommen. Das Selbe gilt entsprechend für die ergänzende Vertragsauslegung aufgrund von allfälligen unbeabsichtigten Regelungslücken in dem Vertrag zwischen McMakler und dem Kunden bzw. Interessenten abgeschlossenen Vertrag einschließlich der vorliegenden AGB.

c) Diese AGB unterliegen österreichischem Recht unter Ausschluss jener Normen, die auf ausländisches Recht verweisen, und des UN-Kaufrechts.

d) Auf Verbrauchergeschäfte im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes (KSchG) gelangen die vorliegenden AGB nur insoweit zur Anwendung, als sie nicht den zwingenden Bestimmungen des KSchG widersprechen.

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